Führerscheinklassen
Klasse B
Mindestalter: | 18 Jahre |
Ausbildungsbeginn: | bereits mit 17 ½ Jahren möglich |
theoretische Ausbildung: | 12 Doppelstunden Grundstoff 2 Doppelstunden Zusatzstoff |
praktische Ausbildung auf der Grundlage der Fahrschüler-AusbO: |
Fahrstunden der Grund-, Aufbau- und Leistungsstufe 12 Sonderfahrten |
Prüfungen: | theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters. |
Die Führerscheinklasse B schließt die Führerscheinklassen AM und L mit ein.
Klasse B – „Begleitendes Fahren ab 17“
Der Erwerb des Führerscheines mit 17 ist gesetzlich geregelt.
Mindestalter: | 17 Jahre |
Ausbildungsbeginn: | bereits mit 16 ½ Jahren möglich |
Die Ausbildungsinhalte unterscheiden sich nicht von denen der Klasse B mit Mindestalter 18. Bis zum 18. Geburtstag ist das Auto fahren nur mit Begleiter, der auf der Prüfbescheinigung eingetragen ist, möglich.
Voraussetzung des Begleiters: | Mindestalter 30 Jahre mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz des Führerscheines Klasse B nicht mehr wie 1 Punkte in Flensburg |
Klasse B197
Mindestalter: | 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitendem Fahren |
Die Ausbildungsinhalte unterscheiden sich nicht von denen der Klasse B mit Schalt-PKW.
praktische Ausbildung: |
Die B197 erlaubt es, in der Führerschein- Auf der Grundlage der Fahrschüler-AusbO sind Die weitere Fahrausbildung erfolgt mit einem PKW mit Automatikgetriebe. |
praktische Prüfung: |
Diese erfolgt mit einem PKW mit Automatikgetriebe. Einschränkungen im Führerschein der Klasse B entstehen dadurch nicht. Das Führen von PKW mit Schaltgetriebe und Automatik- getriebe ist mit dem Führerschein Klasse B197 möglich. |
zu beachten: |
Automatikbeschränkung beim Erwerb von weiter- |
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Voraussetzung: | Führerschein Klasse B |
theoretische Ausbildung: | keine |
praktische Ausbildung: |
praktischer Übungsstoff mind. 3,5 Zeitstunden fahrpraktische Übungen mind. 1 Zeitstunde |
Prüfungen: | keine |
Klasse BE
Voraussetzung: | Führerschein Klasse B |
theoretische Ausbildung: | keine |
praktische Ausbildung: |
Grundausbildung auf der Grundlage der Fahrschüler-AusbO |
Prüfungen: | nur praktische Prüfung |
Fahren mit Anhänger:
Klasse B | alle Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3500 kg |
Klasse B mit |
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Anhänger und Zugfahrzeug mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg beträgt |
Klasse BE |
Zugfahrzeug und Anhänger über 4250 kg zulässige Gesamtmasse, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigen darf |
Ferienkurse |
weitere Termine folgen
Abendkurse Theorie: weitere Termine folgen
Abendkompaktkurs Theorie: 18.11. - 10.12.2024
Die Theoriekurse finden nur
Einlass zum Unterricht im Abendkurs ab 17.20 Uhr. Einlass zum Unterricht im Ferienkurs ab 08.50 Uhr.
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14480 Potsdam
Telefon: 0174-3077013