Führerscheinklassen

Klasse B

Mindestalter:18 Jahre
Ausbildungsbeginn:bereits mit 17 ½ Jahren möglich
theoretische Ausbildung:12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff
praktische Ausbildung
auf der Grundlage der Fahrschüler-AusbO:
Fahrstunden der Grund-, Aufbau- und Leistungsstufe
12 Sonderfahrten
Prüfungen:theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

Die Führerscheinklasse B schließt die Führerscheinklassen AM und L mit ein.


Klasse B – „Begleitendes Fahren ab 17“

Der Erwerb des Führerscheines mit 17 ist gesetzlich geregelt.

Mindestalter:17 Jahre
Ausbildungsbeginn:bereits mit 16 ½ Jahren möglich

Die Ausbildungsinhalte unterscheiden sich nicht von denen der Klasse B mit Mindestalter 18. Bis zum 18. Geburtstag ist das Autofahren nur mit Begleiter, der auf der Prüfbescheinigung eingetragen ist, möglich.

Voraussetzung des Begleiters:Mindestalter 30 Jahre
mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz des Führerscheines Klasse B
nicht mehr wie 1 Punkte in Flensburg

Klasse B197

Mindestalter:18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitendem Fahren

Die Ausbildungsinhalte unterscheiden sich nicht von denen der Klasse B mit Schalt-PKW.

praktische Ausbildung:Die B197 erlaubt es, in der Führerscheinausbildung Fahrzeuge mit
Schaltgetriebe und Automatikgetriebe zu kombinieren. Auf der Grund-
lage der Fahrschüler-AusbO sind 10 Fahrstunden á 45 Minuten auf einem
PKW mit Schaltgetriebe sowie eine 15minütige Testfahrt mit dem
Fahrlehrer vorgeschrieben. Die weitere Fahrausbildung erfolgt mit einem PKW mit Automatikgetriebe.
praktische Prüfung:Diese erfolgt mit einem PKW mit Automatikgetriebe.
Einschränkungen im Führerschein der Klasse B entstehen dadurch nicht.
Das Führen von PKW mit Schaltgetriebe und Automatikgetriebe ist
mit dem Führerschein Klasse B197 möglich.
zu beachten:Automatikbeschränkung beim Erwerb von weiterführenden Führerschein-
klassen (wie zum Beispiel BE, C oder C1) sofern die Prüfung auf einem PKW mit  Automatikgetriebe absolviert wurde.

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Voraussetzung:Führerschein Klasse B                                     
theoretische Ausbildung:keine
praktische Ausbildung:praktischer Übungsstoff    mind. 3,5 Zeitstunden 
fahrpraktische Übungen    mind. 1 Zeitstunde
Prüfungen:keine

Klasse BE

Voraussetzung:Führerschein Klasse B
theoretische Ausbildung:keine
praktische Ausbildung:Grundausbildung auf der Grundlage der Fahrschüler-AusbO
5 Sonderfahrten
Prüfungen:nur praktische Prüfung

Fahren mit Anhänger:

Klasse Balle Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse

Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3500 kg
Klasse B mit
Schlüsselzahl 96
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Anhänger und Zugfahrzeug mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg beträgt
Klasse BEZugfahrzeug und Anhänger über 4250 kg zulässige Gesamtmasse, wobei die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigen darf